Lärmaktionspläne konsequent umsetzen!


Der Landkreis Harburg wird von vielen Hauptverkehrsachsen (Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und Bahnlinien) durchschnitten, die die südlichen Bundesländer mit der Hansestadt Hamburg verbinden. Entlang dieser Trassen kommt es zu starken Lärmentwicklungen, die auf die anliegenden Wohnsiedlungen wirken.  

Durch übermäßige Lärmbelastungen leiden das Herz-Kreislaufsystem und das vegetative Nervensystem. Dadurch kann der Blutdruck steigen. Es kann zu Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen kommen, zu Muskelverspannungen und Schlafstörungen.

Die von der EU seit vielen Jahren geforderten Lärmaktionsplanungen wurden inzwischen von den Städten und Gemeinden des Landkreis Harburg erstellt.

Die Inhalte sind in der Umgebungslärmrichtlinie festgelegt und der Aufbau orientiert sich am Musteraktionsplan des Landes Niedersachsen. Für die Hauptverkehrsstraßen wurden vom Land Niedersachsen strategische Lärmkartierungen erarbeitet. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben hat auch das Eisenbahnbundesamt die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in die Lärmaktionspläne eingearbeitet.

Wie steht es mit der Umsetzung?

Die Städte und Gemeinden im Landkreis Harburg sind für Gemeinde- und Kreisstraßen zuständig. Für die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen an Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und Bahnlinien sind die entsprechenden Träger – Bund, Land und Bahn – zuständig. 

Da die Lärmaktionspläne gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Anordnungen von Maßnahmen darstellen, werden die Lärmminderungsmaßnahmen an den Hauptverkehrsstraßen als Prüfaufträge an den Baulastträger formuliert. Leider ist die aktuelle Lärmaktionsplanung auch so formuliert, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger ebenfalls keine rechtlich verbindliche Forderung für Lärmminderungsmaßnahmen ableiten können. 

Diese Schwachstelle ist zu beseitigen, deshalb kandidieren FREIE WÄHLER auch zu Landtags-, Bundestags- und Europawahlen.